Display & Technik

Display-Leuchtwerbung-Design-Montage-Logistik

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Display&Technik Ing. Roland Siedl in 2620 Neunkirchen, Schießstättgasse 8.

 

1- Geltungsbereich:

 

Für sämtliche Geschäfte, die Display&Technik erbringt, gelten die nachfolgen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Den AGB entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners werden hiermit auch für die Zukunft abgedungen. Abweichungen von den AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem Fall ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung von Display&Technik, das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Geschäfte nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt zu ersetzen.

 

2- Kostenvoranschlag/Angebot:

 

Angebote von Display&Technik gelten als freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen sind und bleiben sachliches und geistiges Eigentum von Display&Technik und sind vertraulich zu behandeln.

 

 

3- Geschäftsabschluss:

 

Ein Geschäft kommt durch die schriftliche Annahme des Auftrags zustande.

Konstruktionsänderungen, die infolge gemachter Erfahrungen zweckmäßig erscheinen, behält sich Display&Technik vor.

 

4- Behördliche Genehmigungen:

 

Wir weisen darauf hin, dass Lichtwerbung, Schilder und Konstruktionen einer Genehmigung der zuständigen Behörde bedürfen. Diese und allfällige weitere behördliche Genehmigungen sind durch den Vertragspartner, sofern nicht anders vereinbart, zu erwirken.

 

5- Preise:

 

Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung, Demontage und Montage. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Alle Leistungen von Display&Technik, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

Preisänderungen behält sich Display&Technik vor.

 

6- Drucke:

 

Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen gelten als vom Vertragspartner genehmigt. Eine Garantie für die Echtheitseigenschaften von Druckmaterialen, Lackierungen, Laminaten und Kaschierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten Display&Technik gegenüber verpflichten.

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass das Endprodukt Abweichungen gegenüber einem korrekturfähigen Zwischenprodukt(„digitaler Proof“ oder „Bildschirmproof“) haben kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren, Kalibrierung des Bildschirms und vor allem unterschiedliche Druckmaterialen bedingt sind.

Für Fehler in Druckvorlagen („Proof“), die vom Vertragspartner freigegeben wurden, haftet Display&Technik nicht.

 

7- Lieferung und Lieferfrist:

 

Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

Bei Lieferung des Produktes muss der Vertragspartner innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Transportschadensmeldung an Display&Technik schicken. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Display&Technik.

Bei Lieferungen des Produktes zur Montage durch Dritte oder bei Selbstmontage erlischt jede Gewährleistung, falls ein Schaden auf unsachgemäße Handhabung oder Montage zurückzuführen ist. Bei Eintritt eines solchen Schadens wird eine unsachgemäße Handhabung oder Montage vermutet.

Display&Technik ist bemüht, die vereinbarte Lieferfrist einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Vertragspartner erst dann zur Geltendmachung seiner gesetzlichen Rechte, wenn er Display&Technik eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gesetzt hat. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Fristsetzung bei Display&Technik.

Höhere Gewalt, Betriebstörungen, Störungen und zeitliche Verzögerungen in der Lieferzufuhr sowie Störungen durch Streik und Aussperrung entbinden Display&Technik von der Lieferverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, soweit von Display&Technik nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten sind. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Vertragspartner zu beweisen.

 

8- Zahlung:

 

Sofern keine andere Zahlungsbedingung vereinbart wurde, sind 50% des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Restpreis bei Lieferung fällig. Falls der Preis 100€ oder weniger beträgt, ist er bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.

Bei Zahlungsverzug kann Display&Technik Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bankdiskont berechnen. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

Der Vertragspartner trägt alle mit der Eintreibung einer Forderung verbundenen Kosten und Aufwände.

Die Aufrechnung oder die Zurückbehaltung durch dem Vertragspartner aufgrund von Gegenansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen, ausgenommen solche, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von Display&Technik schriftlich anerkannt sind.

 

 

9- Gewährleistung und Schadenersatz:

 

Schadenersatzansprüche, die über den Ersatz des Materials hinausgehen, sind ausgeschlossen. Display&Technik haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für Schäden, die Display&Technik aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Vertragspartner zu beweisen.

Darüber hinaus gehende Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Produkthaftpflichtansprüche oder sonstige Ansprüche jeglicher Art gelten als abgedungen.

Minderungs- oder Wandlungsrechte sind ausgeschlossen. Bei Geräten tritt an die Stelle der Gewährleistung die Garantie, die vom Hersteller des Gerätes gewährt wird.

Diese Garantiebedingungen gelten zwischen Display&Technik und den Vertragspartner inhalts- und deckungsgleich.

Jeder Anspruch gegenüber Display&Technik kann nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

  

10- Rücktritt vom Vertrag:

 

Display&Technik ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Lieferung aus Gründen verhindert wird, die der Vertragspartner zu vertreten hat, oder der Vertragspartner nicht wie vereinbart Zahlung leistet.

 

11 – Gerichtsstand und anwendbares Recht:

 

Erfüllungsort ist Purbach. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des Handelsgerichtes Eisenstadt, bzw. des Bezirksgerichtes für Handelssachen in Eisenstadt Umgebung vereinbart.

Österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen gilt als vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.